Außerhalb von Instandhaltungsmaßnahmen nie ohne Beschluss handeln Jede bauliche Veränderung benötigt vorab einen Gestattungsbeschluss BGH U 17.03.2023 = V ZR 140/22 ... Urteil, weiter für Mitglieder. Melden Sie sich bitte HIER an Redaktion2023-09-18T18:28:29+02:00aktuelle Rechtsprechung, Jahr 2023|