Gesetzentwurf “Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen“ weiterhin nicht vom Tisch

Wohneigentümerversammlungen sollen nach dem Entwurf, Deutscher Bundestag-1. Lesung 18.01.2024, künftig rein virtuell stattfinden können. Nichts Neues, denn stimmen alle Eigentümer einer zukünftigen reinen Onlineversammlung zu, ist das nach geltendem Recht bereits jetzt möglich. Der Gesetzesentwurf sieht nun aber zur Beschlussfassung ein neues Abstimmungsverfahren vor. Ein Quorum von 75 Prozent der in der Wohnungseigentümerversammlung abgegebenen Stimmen soll ausreichend sein, solche reine Online-Veranstaltung zu beschließen. „Spricht sich in einer Wohnungseigentümerversammlung mindestens eine Dreiviertelmehrheit für reine Onlineversammlungen aus, ist das ein starkes Indiz dafür, dass in dieser Gemeinschaft die Präsenzversammlung nicht für das vorzugswürdige Versammlungsformat gehalten wird“, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Dr. Marco Buschmann, Bundesminister für Justiz, argumentiert mit Kosteneinsparungen für das mittelständische Wirtschaftsunternehmen Wohnungseigentumsverwaltung und dem Vorteil für die Kapitalanleger, denen damit die weite Anreise zu den Eigentümerversammlungen erspart bleibt. Auch wenn die Opposition in Person von Dr. Jan-Marco Luczak (CDU) davon spricht, dass die Rechte von Minderheiten gewahrt bleiben müssen, spricht er sich für den Gesetzesentwurf aus.

In der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses vom 19.02.2024 wurde dagegen deutlich, dass es erheblich unterschiedliche Auffassungen gibt. Argumente gegen den Gesetzentwurf beziehen sich auf das Recht jedes Eigentümers zur Teilnahme an der Eigentümerversammlung, der drohenden Gefahr zur Ausgrenzung, insbesondere älterer Eigentümer, und sehen einen Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit.

Wie nicht anders zu erwarten war, argumentieren die „Drahtzieher“ der geplanten Gesetzesänderung, die Verwalterverbände, mit dem bedingungslosen Fortschritt und sehen die 75-Prozent-Hürde als noch zu hoch angesetzt, eine einfache Mehrheit wäre ausreichend.

Der Bundesrat fordert, rein virtuelle Eigentümerversammlungen nur mit einem einstimmigen Beschluss zuzulassen. Dem schließt sich der VDWE an.