Aufzugsanlagen – Alarmknopf nicht mehr ausreichend- Übergangsregelung läuft 2020 aus

Nach einer Presseinfo von TÜV NORD müssen ab 1. Januar 2021 alle mit einem Zweiwege-Kommunikationssystem ausgerüstet sein, d.h. es muss die Möglichkeit einer Sprechverbindung zwischen Personen im Fahrkorb und einem Notdienst möglich sein. Nur das Absetzen eines Notrufs ist nicht ausreichend. Das Zweiwege-Kommunikationssystem, gekoppelt an eine Notstromversorgung, ersetzt den bislang erlaubten Alarmknopf, und muss von einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) wie TÜV NORD abgenommen werden.

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