Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am  29. März 2017

Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung betrachten gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum als eine gleich zu behandelnde Berufsgruppe. Die vehement vertretenen Argumente gegen eine gesetzliche Zulassungsregelung für Makler werden völlig unzutreffend gleichwohl auf den Verwalter von Wohnungseigentum impliziert.

Frau Dr. Mona Moraht vom Deutschen Industrie- und Handelstag (DIHK) fehlen belastbare Daten, die einen Eingriff in die Berufsfreiheit eines Maklers rechtfertigen.

“Das Nichtvorliegen empirisch belegter Missstände macht deutlich, dass der Markt scheinbar gut funktioniert und die Immobilienmakler ihre Kunden offenbar gut beraten”. Angesichts der Konkurrenz auch durch das Internet müssten sich die Makler “schon aus Eigeninteresse” durch hohe Qualität und besondere Zuverlässigkeit hervorheben. Und allein die Möglichkeit einer Schädigung reiche nicht aus, um den Eingriff in die Berufsfreiheit zu rechtfertigen.“

Wie gut oder schlecht der Markt bei den Maklern

und in der Verwaltung von Wohnungseigentum funktioniert sagt tatsächlich keine belastbare Statistik aus. Dass es auf diesem Feld zuhauf Missstände gibt bedarf allerdings keiner langjährigen wissenschaftlichen Analyse. Die Auswertung von Verfahren zum Wohnungseigentumsrecht an den Gerichten, die hitzigen Diskussionen bei den Seminaren und Erfahrungsaustauschen von Wohnungseigentümern und die langjährigen Mitgliederberatungen in den Fachverbänden sprechen eine deutliche Sprache. Eine Zulassungsregelung wird kein Allheilmittel sein, aber dennoch einen wichtigen Beitrag zur Rechtssicherheit liefern.

Wie zwingend erforderlich eine gesetzliche Vorgabe ist unterstreichen die von Herrn Martin Kaßler vom Dachverband Deutscher Immobilienverwalter, benannten Daten. Er wies darauf hin, dass allein für den Bereich der Wohnungseigentümergemeinschaften sich ein fremdverwaltetes Immobilienvermögen von rund 640 Milliarden Euro ergebe.  Fremdverwaltete Mietwohnungen und Miethäuser würden mit einem Wert von über 250 Milliarden Euro zu Buche schlagen. Den Wert der verwalteten Instandhaltungsrücklagen bezifferte er auf 610 Milliarden Euro. Hinzu kämen noch Kautionen und Hausgelder.

Weit entfernt von der Praxis angesiedelt sind dem gegenüber die Äußerungen von Prof. Dr. Winfried Kluth von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, der  in seiner Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Regelungen verfassungsrechtliche Bedenken äußerte.  Es fehlt in beiden Fällen an einem gewichtigen Schutzgut sowie dem empirischen Nachweis einer entsprechenden Gefährdungsgrundlage.”

Dr. Johannes Ludewig vom Nationalen Normenkontrollrat empfahl gar dem Bundeswirtschaftsministerium, den Gesetzentwurf zurückzuziehen. Er kritisierte den Entwurf: “Die Darstellung des Regelungszwecks und der Erforderlichkeit im Gesetzentwurf ist immer noch nicht nachvollziehbar.” Eine Regelungsalternative könnte eine Selbstregulierung der Branche durch die Möglichkeit freiwilliger Zertifizierungen sein. Es gebe keinen empirischen Beleg, dass durch die Nicht-Regulierung Schäden entstanden seien und man deshalb regulieren müsse.

Folgt man diesen Darstellungen, müssen noch viel mehr Wohnungseigentümer über den Tisch gezogen werden, oder wie die Gelehrten es umschreiben, zu Schaden kommen, damit auch der Letzte begreift, dass es bereits fünf nach zwölf ist, und keine Zeit bleibt, um endlich auch den Wohnungseigentümern ein Mindestmaß an Rechtssicherheit in der Verwaltung anzubieten.

Lothar Blaschke