Kabelanschluss im Wohnungseigentum-was ändert sich ab dem 01.07.2024
Chance für jeden Eigentümer-Problemfall Mieter? Kabelgebühren können längstens bis 30.06.2024 über die Betriebskostenabrechnung gegenüber dem Mieter geltend gemacht werden. Was ändert sich für die Wohneigentümergemeinschaften ab dem 1. Juli 2024? Es ändert sich nichts! [...weiter]