Wohnungseigentümer – Augen auf bei der Verwalterwahl, keine Chance den schwarze Schafen

Man hat es sich nicht leicht gemacht ein Wahlversprechen als Regierungskoalition einzulösen, und das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum auf den Weg zu bringen. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Gewerberecht vom August 2016 konnte man viele Anregungen und Forderungen der Verbände und von Experten finden, die die Interessen der Wohnungseigentümer vertreten, da sie mit diesen im engen Kontakt stehen. Der Entwurf war nicht perfekt, aber gab den berechtigten Anlass zur Hoffnung, dass ein erster, längst überfälliger Schritt getan wird.

Die öffentliche Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie vom  29. März 2017 (s. unten) verdeutlichte bereits die große Diskrepanz in der Sichtweise der eng mit dieser Problematik verbundenen Fachleuten zu den rechtlichen Bedenken hochdotierter Experten.

Mit seiner Stellungnahme versuchte der Bundesrat zwischen beiden Lagern eine Brücke zu bauen, in der er unter der Überschrift „Tiefer Eingriff in die Berufsfreiheit“ erklärt:

„Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme neben einigen kleineren Änderungen von der Bundesregierung die Vorlage eines Berichts über die Auswirkungen des Gesetzes auf die Gewerbetreibenden und die Verbraucher. Der Bericht solle spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes vorgelegt werden. Denn es werde tief in die Berufsfreiheit eingegriffen. Und dass in Immobilienvermittlung und der Wohneigentumsverwaltung tatsächlich Fehlentwicklungen mit daraus resultierenden Missständen festzustellen seien, sei mangels empirischer Daten hierzu fraglich.“

Nun liegt es vor, das „Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter“, vom Bundestag in zweiter und dritter Lesung mit den Stimmen von Union und SPD am 23.06.2017 beschlossen.  Es ist offensichtlich, dass es, wie so oft, ein Kompromiss politischer Lager ist. Auf der Strecke geblieben ist die Hauptforderung, der Sachkundenachweis. Er wurde im Zuge der Ausschussberatungen auf Betreiben der CDU/CSU-Fraktion aus dem Gesetzentwurf gestrichen. An seine Stelle rückt eine Erlaubnispflicht in § 34c Gewerbeordnung eingeführt. Die Erlaubnispflicht gilt für den „Wohnimmobilienverwalter“  der den WEG-Verwalter als auch, und das ist neu, den Mietverwalter von Wohnraum, zusammenfasst. Die Erlaubnis soll denen erteilt werden, die ihre Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse sowie den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen können.

Die Wohnimmobilienverwalter müssen künftig Fortbildungen von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren nachweisen. Das soll den im Gesetzentwurf vorgesehenen Sachkundenachweis ersetzen, ein fauler Kompromiss!

Unsere Forderung bleibt bestehen, ohne Sachkundenachweis und Fortbildung keine Verwaltung von Wohneigentum!

Von dieser Regierung ist eine Korrektur des Gesetzes nicht mehr zu erwarten.  Der Beschluss des Bundestages muss noch den zweiten Durchgang im Bundesrat, ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses passieren, um im Bundesgesetzblatt verkündet zu werden. Das wird voraussichtlich auch so erfolgen.

Die erste Sitzung des Bundesrates nach der Sommerpause findet am 22.9.2017 statt.  Die Neuregelungen treten neun Monate nach der Verkündung in Kraft, frühestens also am 1.7.2018.

Lothar Blaschke