Zulassungspflicht für Wohnungsverwalter und Immobilienmakler – Weiterbildungspflicht ersetzt den geforderten Sachkundenachweis

Eine Erlaubnispflicht wurde für Wohnungsverwalter und Immobilienmakler in die Gewerbeordnung aufgenommen. Der Wohnungsverwalter und seine mitwirkenden Personen müssen nach dem neuen Gesetz zukünftig eine für die Berufsausübung erforderliche Grundkenntnis und eine Fortbildung nachweisen. Da neben dem WEG-Verwalter auch der Mietverwalter von Wohnraum in die Berufszulassungsregelung einbezogen wird, fasst der Gesetzgeber beide Gruppen unter dem Begriff des „Wohnimmobilienverwalters“ zusammen. Die Einzelheiten zur Weiterbildung werden in einer Rechtsverordnung geregelt. Neun Monate nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt treten die Neuregelungen in Kraft.

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 240. Sitzung am 22. Juni 2017 der von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum in einer geänderten Fassung am 22.09.2017 angenommen.