Der Verein Deutscher Wohnungseigentümer e.V. (VDWE) verfolgt seit vielen Jahren das Ziel, als Interessenvertreter der „ kleinen“ Wohnungseigentümer Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen. Viele Konzeptionen wurden erarbeitet, Vorschläge eingebracht, um dann, falls überhaupt, mit halbherzigen Neuerungen abgespeist zu werden. Sie als jüngstes Beispiel die Zulassungsvoraussetzungen der Wohnungsverwalter. Die Hürden sind derart niedrig angesetzt, dass es fast an ein Wunder grenzen muss, sollte tatsächlich ein Antrag auf Zulassung abgelehnt werden. Ganz zu schweigen vom Nachweis der Weiterbildung innerhalb der nächsten drei Jahre. Damit wird man niemals Spreu von Weizen trennen können, sehr zum Nachteil engagierter Wohnungseigentümer. Und hier sind auch die vermietenden Eigentümer, die s.g. Kleinvermieter, einbezogen, die gerade in den Metropolen als geldgierige Unternehmer verteufelt werden. Fehlen die dem Preisniveau angepassten Mieteinnahmen werden sehr schnell Instandhaltung, Instandsetzung und sinnvolle Modernisierungen ausbleiben müssen, und das zum Nachteil der Mieter. Wer schafft noch freiwillig zusätzlichen Wohnraum durch die Vermietung einer Einliegerwohnung im Ein- oder Zweifamilienhaus, wenn er fürchten muss, als Miethai verrufen zu werden? Wir treten als Verein VDWE für mehr Sachlichkeit ein. Eine Eigentumswohnung ist ein hohes soziales und wirtschaftliches Gut. Selbstnutzende und vermietende Wohnungseigentümer, die Verwaltungen und nicht zuletzt die Mieter müssen eine Gemeinschaft bilden. Eine einheitliche Willensbildung und ein ausgeprägter Gemeinsinn bilden die Grundlage für ein auskömmliches Miteinander. Leider meinen einzelne Akteure ihre Rechte sehr genau zu kennen, von den Pflichten haben sie meist wenig oder nichts gehört. Beide sind im Wohnungseigentumsgesetz verankert, welches in den wesentlichen Passagen aus dem Jahr 1951 stammt, unscharf formuliert ist und einen weiten Auslegungsspielraum zulässt. Rechtstreitigkeiten sind leider an der Tagesordnung. Der VDWE hat wie alle anderen Fachverbände auf die Modernisierung des WEG gedrängt. Die Justizminister der Bundesländer verständigten sich im Sommer 2018 darauf das Wohnungseigentumsgesetz auf den Prüfstand zu stellen. Der VDWE hat im September 2018 das Angebot genutzt, dem zuständigen Bayerische Staatsministerium der Justiz eigene Gedanken und Vorschläge zugearbeitet.