Der VDWE erhält neben weiteren Verbänden, kommunalen Spitzenverbänden und Fachkreisen die Möglichkeit bis zum 14.Februar 2020 zum Entwurf Stellung zu nehmen. Zu den Kernthemen der Modernisierung des Gesetzes gehören laut Bundesministerium:
– bauliche Veränderungen, die die Wohnanlage in zeitgemäßen Zustand versetzen oder zur nachhaltigen Kosteneinsparung führen, können mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Überstimmte Minderheiten

  • können durch eine differenzierte Kostentragungsregelung vor unangemessenen Kostenbelastungen geschützt werden.
  • Jeder WE und Mieter soll einen Anspruch auf Lademöglichkeit, Barrierefreiheit und Einbruchschutz haben. Vorgaben zur BK-Abrechnung sollen mit dem Mietrecht harmonisiert werden.
  • Gesetzliches Recht zur Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen und verbesserte Möglichkeit, sich bei Vertrauensverlust vom bestellten Verwalter trennen zu können.
  • Die Frist zur Einladung der Wohnungseigentümerversammlung soll verlängert und die Hürden für die Beschlussfähigkeit sollen beseitigt werden. ETV können nach dem Entwurf Online, mit elektronischer Beschlussfassung, abgehalten werden.
  • Der Verwaltungsbeirat wird zukünftig nicht auf drei Eigentümer festgeschrieben, deren Haftung soll beschränkt werden.
  • Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums soll durch eine klar definierten Rolle der rechtsfähigen Gemeinschaft der WE und ihre Teilnahme am Rechtsverkehr vereinfacht und effizienter gestaltet werden.
  • Bisher streitträchtige Vorschriften sollen klarer gefasst werden, um das Streitpotential in der Gemeinschaft zu senken. Das betrifft insbesondere Vorschriften zum Wirtschaftsplan und der Jahresabrechnung, zu baulichen Veränderungen und zur Entstehung und Stellung der rechtsfähigen Gemeinschaft.
  • Lässt sich ein Streit nicht vermeiden, soll eine Änderung der gerichtlichen Verfahrensvorschriften eine effiziente Streitbeilegung fördern.
  • Der Verwalter ist berechtigt und verpflichtet, alle Maßnahmen zu treffen, die „die gewöhnliche Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums mit sich bringt.“