Das geplante Wohnungseigentumsgesetz entmachtet den einzelnen Wohnungseigentümer –

Der Verein Deutscher Wohnungseigentümer (VDWE) begrüßt grundsätzlich die Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Die Reform des alten Gesetzes aus dem Jahr 1951 war längst überfällig, so VDWE-Vorsitzender Lothar Blaschke. In dem diese Woche vorgelegten Referentenentwurf würden viele alte Regelungen vereinfacht und bestimmte Rechte der Eigentümer gestärkt, so etwa die Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen und die verbesserte Möglichkeit, sich bei Vertrauensverlust vom bestellten Verwalter trennen zu können. Ebenso werde die Elektromobilität gefördert durch den individuellen rechtlichen Anspruch auf eine Lademöglichkeit. Außerdem hätten Wohnungseigentümer nun auch einen individuellen rechtlichen Anspruch auf Barrierefreiheit und Einbruchschutz. Blaschke weiter: „Wo Licht ist, ist aber auch Schatten: Insbesondere die geplante Neuordnung der Rechtsbeziehungen in der Gemeinschaft bedeutet faktisch die Entmachtung des einzelnen Wohnungseigentümers. Der neue Referentenentwurf weist nunmehr der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Aufgabe zu, das gemeinschaftliche Eigentum zu verwalten und nicht mehr dem einzelnen Eigentümer der Gemeinschaft. Die Beschneidung der Rechte des Einzelnen gepaart mit den nun erweiterten Befugnissen des Verwalters, die gewöhnliche Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums selbständig auszuüben, sind aus Sicht des VDWE als Vertreter des „Kleineigentums“ in dieser Form nicht akzeptabel.“ „Der VDWE wird das Angebot des Bundesjustizministeriums annehmen und bis zum 14. Februar 2020 eine Stellungnahme zum neuen Referentenentwurf erarbeiten“, so Blaschke abschließend. Der VDWE ist Interessenvertreter der „kleinen“ Wohnungseigentümer und berät seine Mitglieder bundesweit zu allen Fragen des Wohnungseigentums. Der VDWE bietet seinen Mitgliedern darüber hinaus ein großes Spektrum an Dienstleistungen über seinen Dachverband, dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V. (VDGN), an.