Die Bundesregierung hat am 23.03.2020 einen Entwurf zum Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) eingebracht. Die  vorgezogenen Vorlage des Regierungsentwurfs hat sich zeitlich mit dem Offenen Brief der  vier Verbraucherverbände an die Justizministerin Christine Lambrecht überschnitten. Die Positionen der Verbraucherverbände haben damit an Aktualität und Dringlichkeit gewonnen. Die Verbraucherverbände Bauherren-Schutzbund (BSB), Verband Wohneigentum (VWE), Verein Deutscher Wohnungseigentümer (VDWE) und Wohnen im Eigentum (WiE) lehnen insbesondere den Systemwechsel bei der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums in Kombination mit der Stärkung der Verwalterstellung ab sowie die Stärkung der Stellung des Bauträgers oder Aufteilers bei der Entstehung von Wohnungseigentum. Die gravierendsten Risiken und Gefahren haben die Verbände in einem Positionspapier zusammengefasst und dazu Stellung bezogen. Die Verbraucherverbände wenden sich gegen falsche Reformansätze der Bundesregierung. Wohnungseigentum darf nicht Eigentum zweiter Klasse werden!  Der Gesetzesentwurf widerspricht in wesentlichen Bestandteilen den gesellschafts- und wohnungspolitischen Zielen des Eigentumserwerbs breiter Bevölkerungsschichten und stellt einen nicht hinnehmbaren Eingriff in die Eigentümerrechte und die Eigentumsgarantie dar. Die gravierendsten Risiken und Gefahren haben die Verbraucherverbände im gemeinsamen Positionspapier Positionspapier_230320 zusammengefasst und in einer Stellungnahmen ausführlich dargelegt.

L.Blaschke

Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 23.03.2020: Gesetzentwurf_WEMoG