VDGN, VDWE und Partnerverbände: WEG-Entwurf darf nicht so bleiben!
Ist das neue Wohnungseigentumsgesetz in dieser Form noch zu verhindern?
Mit einem bisher noch nie dagewesenen Tempo verabschiedet die Bundesregierung am 23.03.2020 einen Entwurf zum Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEModG) auf der Grundlage eines ausschließlich von Juristen erarbeiteten Referentenvorschlages.
Die Eile mag zum Teil begründet sein, denn es gibt viel zu tun, um die gesetzlichen Vorgaben den heutigen Bedingungen des Wohnungseigentums anzupassen und zukunftsfähig zu gestalten. Es ist aber nicht legitim, wohl auch unter dem Deckmantel Corona, unverrückbare Tatsachen zu schaffen, die einen kompletten Systemwechsel zum Nachteil der Eigentümer im Gesetz verankern.
Unsere wiederholt geäußerten Befürchtungen haben sich in den letzten Wochen verstärkt. Trotz umfangreicher schriftlicher Stellungnahmen von uns und anderen Verbraucherverbänden wurde der Referentenentwurf in den wesentlichen Passagen nahezu unverändert als Entwurf der Bundesregierung verabschiedet.
Einwände unberücksichtigt
Keiner unserer Einwände fand Berücksichtigung, es gab keine Gesprächsangebote oder andere Kontaktaufnahmen. Juristen und Politiker basteln abgeschirmt von der öffentlichen Meinung an einem Gesetz, dass für die nächsten Jahre Arbeit und Einkommen vieler Rechtsanwälten und Richtern sichert, sollte es in dieser Form verabschiedet werden.
Das wollen und müssen wir verhindern. Der VDWE, Mitglied im VDGN, und die Verbraucherschutzverbände Bauherren-Schutzbund (BSB), Verband Wohneigentum (VWE), und Wohnen im Eigentum (WiE) haben in einem offenen Brief an die Justizministerin Christine Lambrecht die Position der Wohnungseigentümer deutlich aufgezeigt und die Ministerin zum Handeln aufgefordert. Die vorgezogene Vorlage des Regierungsentwurfs hat sich zeitlich mit diesem Offenen Brief überschnitten.
Die der Ministerin dargelegte Positionen der Verbraucherverbände haben weiter an Aktualität und Dringlichkeit gewonnen.
Breite Ablehnung
Gemeinsam lehnen wir insbesondere den Systemwechsel bei der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums in Kombination mit der Stärkung der Verwalterstellung ab, des Weiteren die Stärkung der Stellung des Bauträgers oder Aufteilers bei der Entstehung von Wohnungseigentum. Die Verbraucherverbände wenden sich gegen falsche Reformansätze der Bundesregierung. Wohnungseigentum darf nicht Eigentum zweiter Klasse werden! Der Gesetzesentwurf widerspricht in wesentlichen Bestandteilen den gesellschafts- und wohnungspolitischen Zielen des Eigentumserwerbs breiter Bevölkerungsschichten und stellt einen nicht hinnehmbaren Eingriff in die Eigentümerrechte und die Eigentumsgarantie dar. Die gravierendsten Risiken und Gefahren haben die Verbraucherverbände im gemeinsamen Positionspapier zusammengefasst und in einer dem Brief an Frau Justizministerin Lambrecht beigefügten Stellungnahme ausführlich begründet.
Was der VDGN/VDWE jetzt fordert
In einer VDGN Pressemitteilung vom 27.03.2020 fordern VDGN und VDWE alle Bundestagsabgeordnete von Union und SPD mit einer persönlichen Mail auf, dem aktuellen Regierungsentwurf des Wohnungseigentumsgesetzes nicht zuzustimmen.
„Wir appellieren an die Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU und SPD, den Entwurf der Bundesregierung in wesentlichen Punkten überarbeiten zu lassen, orientiert an den Problemen und Interessen der Wohnungseigentümer. Dafür stehen wir für Gespräche zur Verfügung“, so VDGN-Präsident Christian Gräff und VDGN- Vizepräsident Lothar Blaschke in der Pressemitteilung.
Norbert Deul, Initiator der Schutzgemeinschaft für Wohnungseigentümer
Hausgeld-Vergleich e.V., hat mit vielen Hinweisen an der Stellungnahme des VDWE zum Referentenentwurf mitgearbeitet. Er wählt in seiner Kritik am Gesetzesentwurf einen weiteren Ansatz. Er bezeichnet die Berechnung des Erfüllungsaufwands für eine WEG-Reform als Skandal des SPD-geführten Verbraucherschutz-Ministeriums. „Nach Berechnung des von Bundesministerin Lambrecht geführten Ministeriums soll sich der Aufwand aller Bürger(innen) mit Wohnungseigentum nach der Änderung des Gesetzes um rund 36.000 Stunden im Jahr reduzieren, was eine Aufwandsersparnis von knapp 3 Millionen Euro ergeben soll.
Und im zweiten Teil geht es um die Darstellung der Aufwandsmehrung für das neu abgefasste Gesetz. Der Umstellungsaufwand soll rund 37.000 Stunden betragen.
Herr Deul weist zu Recht auf den enormen finanziellen Aufwand zur Gesetzesänderung hin, auch wenn jede statistische Berechnung durch einen neuen Ansatz zu widerlegen ist. Natürlich verursacht die Umsetzung eines neuen Gesetzes zwangsläufig Kosten. Das Gesetz muss aber jeden Euro wert sein, das seine Umsetzung kosten wird. In diesem Fall kann man nur von marginalen Centbeträge ausgehen.
Jan-Marco Luczak MdB, Sprecher für Recht und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Fraktion, hat in einem am 30.03. 2020 geführten Gespräch mit dem Vorsitzenden des VDWE Blaschke Verständnis für die Sorgen der Verbraucherverbände gezeigt und unsere Auffasung bestärkt, dass dieses Gesetz in der vorliegenden Form nicht verabschiedet werden darf.
Auch Deuls Vorstoß veranlasst Politiker aller Fraktionen zur Stellungnahme.
Dr. Marco Buschmann MdB Erster Parlamentarischer Geschäftsführer FDP teilt Deul schriftlich mit, dass Mitten in der Corona-Krise die Bundesregierung ihren Kabinettsentwurf für das WEModG beschlossen habe. „Das ist zwar einerseits gut, weil die notwendige Reform damit vorankommt. Anderseits kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Regierung ihre teils radikalen Änderungen des WEG damit der Aufmerksamkeit der Bürger entziehen will.
Insbesondere die gravierende Machtverschiebung, die das WEModG zugunsten der Befugnisse des Verwalters vorsieht, ist ein Punkt, der so von uns Freien Demokraten nicht mitgetragen werden kann. Sicherlich ist es in der Praxis gerade bei großen Eigentümergemeinschaften nicht ganz einfach, ordentliche Beschlüsse zu fassen, sodass die eine oder andere Instandsetzung schon mal auf der Strecke bleibt. Aber, um diese Problem zu beheben, dem Verwalter quasi eine gesetzliche Blankovollmacht zu geben, schießt deutlich über das Ziel hinaus.“
Politiker anderer Fraktionen sehen im frühen Zeitpunkt die Chance noch in die Gesetzgebung einzugreifen. „Da sich das parlamentarische Verfahren für dieses Gesetzesvorhaben nach dem Kabinettsbeschluss vom 23. März noch ganz am Anfang befindet, können hier noch ohne Weiteres Änderungen vorgenommen werden, soweit Bedarf erkannt wird, verspricht die CDU/CSU Fraktion (Ingo Wellenreuther MdB). Der AfD lässt wissen, der Gesetzentwurf liege noch nicht im Ausschuss zur Beschlussfassung vor. Man werde sich mit den Inhalten sehr genau auseinandersetzen und dann gegebenenfalls mit Änderungsanträgen etc. reagieren (Stefan Brandner, MdB). Die SPD sichert zu, dass alle Eingaben zum genannten Gesetzentwurf in die Gespräche innerhalb der Koalition zu mögliche sinnvollen und umsetzbaren Änderungen im weiteren parlamentarischen Verfahren über den Gesetzentwurf aufgenommen werden (Michael Groß Mitglied des Bundestags- Haushaltsausschusses) DIE LINKE wird nicht akzeptieren, dass die Wirtschaft mit der Novelle des Gesetzes sechsmal mehr entlastet wird, als die Bürger*innen, für die das WEG mit dem Ziel “Wohneigentum der breiten Bevölkerung zu ermöglichen” vor knapp 70 Jahren geschaffen wurde (Stephan Noack Pressereferent der Bundestagsfraktion der Linken).
Wir werden die Politiker an ihren Taten messen, dabei aber nicht tatenlos zusehen.
Lothar Blaschke Vors. VDWE 09.04.2020