Wirtschaftsminister Glawe erklärt, dass auswärtige Besitzer von Ferienhäusern- und wohnungen ab dem 18. Mai wieder nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen dürfen.

Besitzer von Zweitwohnungen dürfen bereits ab Anfang Mai wieder nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen.

MVAuch für die Campingplätze läuft der Betrieb langsam wieder an: Dauercamper dürfen ihre Plätze nutzen, allerdings nur dann, wenn sie ihren Hauptwohnsitz hier im Land haben. Das ist ein Ergebnis des Tourismusgipfels am Donnerstagnachmittag zwischen Branchenvertretern und Landesregierung. “Wir wollen anknüpfen an die alte Erfolgsgeschichte, haben aber das Ziel, zu einem sicheren Tourismus unter Corona-Zeiten zu kommen”, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). Damit setzt die Landesregierung im Tourismus erste vorsichtige Lockerungen um. Die Regelung betrifft einerseits einen Teil der rund 67.000 Personen, die Zweitwohnsitze in Mecklenburg-Vorpommern haben und andererseits den Großteil der rund 11.000 Dauercamper. Dabei gilt jedoch: Wer einen Dauercampingplatz hat und von außerhalb kommt, der muss diesen Dauercampingplatz auch als Zweitwohnsitz gemeldet haben.