Alles neu, macht der Mai, macht die Seele frisch und frei…-  Was blüht den etwa 10 Millionen Wohnungseigentümern in Deutschland im Wonnemonat Mai?

Wenn es nach der Bundesregierung geht wird uns dieser Monat in frostiger Erinnerung bleiben. Das Wohnungseigentumsgesetz soll geändert werden, nicht nur modernisiert, wie von Vielen gefordert, sondern von den Füßen auf den Kopf gestellt. Paradigmenwechsel umschreiben die Rechtsexperten das Vorhaben. Entmündigung des Einzelnen, Beschneidung der Verwaltungsbeiräte, ungebremste Entscheidungsfreiheit der teilenden Eigentümer und der Verwaltungen. Unter dem Deckmantel den Bedürfnissen der Zeit zum Klimaschutz, der E-Mobilität, der Digitalisierung –Glasfaser und dem seniorengerechten Wohnen besser gerecht zu werden, plant die Bundesregierung tiefgreifende Einschnitte in die individuellen Eigentumsrechte. Und das mehr oder weniger völlig unbemerkt von den Betroffenen und durchgepeitscht in einem unvergleichlichen Eilverfahren. Von der ersten Lesung am 06. Mai 2020 bis zur geplanten Beschlussfassung am 19. Juni 2020 im Bundestag vergehen gerade einmal sechs Wochen in denen auch noch der Bundesrat einbezogen werden muss. Dort hat man vor der für den 15. Mai angesetzten Beratung gleich die Anhörung im eigenen Rechtsausschuss ausgespart. Für und Wider scheinen klar vorgegeben zu sein, wozu noch einen Ausschuss damit belästigen?

Wer hegt welche Interessen für dieses beispiellose Vorgehen?

In der Bundesrepublik gibt es einen nationalen Kontrollrat. Er hat in seinem letzten direkt an die Bundeskanzlerin übergebenen Jahresbericht 2019 vom 22. Oktober 2019 mit dem Gutachten   “Erst der Inhalt, dann die Paragrafen” die Entwicklungen bei der Vorbereitung neuer Regulierungsvorhaben kritisiert, ohne natürlich dabei schon diesen unglaublichen Vorgang der Gesetzgebung zum Wohnungseigentum zu kennen. „Gesetzentwürfe der Bundesregierung werden immer öfter mit stark verkürzten Fristen abgestimmt. Binnen weniger Tage, teilweise sogar weniger Stunden komplexe Regelungen sorgfältig zu prüfen, Folgen abzuschätzen und Fehler zu vermeiden, ist unmöglich – für die Ministerien genauso wie für Länder und Verbände. Bei allem Verständnis für politische Zwänge – in der Gesetzgebung sollte Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen, ansonsten ist die Gesetzesqualität ernsthaft in Frage gestellt. Die Probleme folgen dann im Vollzug.“

„Alltagserfahrungen von Bürgern und Unternehmen werden von Politik und Verwaltung immer noch ungenügend berücksichtigt, wenn neue Regelungen konzipiert oder alte überarbeitet werden. Wenn Gesetze zu komplex, in ihrer Wirkung kaum verständlich und im Vollzug nicht praxistauglich sind, produziert das nicht nur unnötigen Aufwand, sondern gefährdet auch die Rechtsanwendung. Wir müssen deshalb dringend darüber nachdenken, wie wir Gesetze wirksamer und praxistauglicher gestalten können“, so der nationale Kontrollrat.

Treffende Aussagen, die das Papier nicht wert zu sein scheinen. Frau Bundeskanzlerin nimmt Jahresbericht und Gutachten nach Medienberichten wohlwollend lächelnd entgegen. An den Praktiken ändert sich rein gar nichts, nein, die nachvollziehbaren Schlussfolgerungen werden zumindest bei diesem Gesetzgebungsverfahren weiter mit Füßen getreten. Eigentümer und der Verbraucherverbände müssen weiter hilflos und ohnmächtig dem Treiben selbsternannter Experten zusehen. Am 19. Juni 2020 ist die abschließende Lesung im Bundestag, mit Ziel das Gesetz im Juli 2020 in Kraft zu setzen, vorgesehen.

L.Blaschke

Vors.VDWE