Verbraucherschutzverbände haben erfolgreich die für den 19.06. vorgesehene Verabschiedung des WEModG blockiert
Alle Anzeichen aus der Expertenanhörung zur Gesetzesänderung gaben uns Hoffnung, dass dieser Gesetzesentwurf nicht verabschiedet werden kann und darf. Die bisherige Praxis beim Gesetzgebungsverfahren lehrte uns, Hoffnung allein ist nicht ausreichend, noch dazu, dass bislang kein offizielles Dementi vorlag. Die heutige Pressemitteilung des Sprechers der CDU/CSU- Fraktion für Recht- und Verbraucherschutz, Dr. Jan-Marko Luczak, bringt Klarheit. Die CDU- Fraktion durchkreuzt die Absicht des von der SPD geführten Justizministerium, das Gesetz noch vor der Sommerpause durchzupeitschen, und lehnt ihre Zustimmung zum jetzigen Zeitpunkt ab. Wer das Gesetz zukunftsfähig gestalten will, dabei aber die Eigentümerrechte über Bord wirft, handelt nicht nur leichtfertig, sondern unverantwortlich. Die PM der SPD vom gleichen Tag zeugt von hektischer Betriebsamkeit in dieser Bundestagsfraktion. Hat man sich bislang allen Argumenten der Verbraucherschutzverbände widersetzt, versucht man nun verzweifelt mit den üblichen Praktiken der Schuldzuweisungen vom eigenen Versagen abzulenken. Die Zukunft wird zeigen, inwieweit die Absichtserklärungen der Politiker in das reformierte Wohnungseigentumsgesetz einfließen werden.
Wir sind den selbst nutzenden Eigentümern verpflichtet, die sich mit ihrer Eigentumswohnung einen Lebenstraum verwirklicht haben. Sie dürfen niemals zum Spielball der Politik, von Mehrheitseigentümern, Bauträgerinteressen, oder Fremdverwaltungen werden. Wir werden uns auch in den kommenden Wochen intensiv mit den Entwicklungen beim Gesetzgebungsverfahren beschäftigen und uns weiter als Verbraucherschutzverband VDWE einbringen.
2020.06.19 – Dr_Luczak_Wohnungseigentumsrecht
Lothar Blaschke
23.06.2020