Insbesondere die Verwalterverbände haben uns Verbraucherschützern Polemik und Blockadehaltung vorgeworfen, die eine Verabschiedung des Gesetzes vor der Sommerpause verhindert haben. Aus deren Sicht verständlich, hat doch die Lobbyarbeit nicht ausgereicht, um den äußerst Bauträger- und verwalterfreundlichen Gesetzentwurf durchzupeitschen.

Zum Schutz der insbesondere selbstnutzenden Eigentümern  haben wir  uns mit Sachargumenten erfolgreich gegen diese Praktiken zur Wehr gesetzt.  Die Regierungskoalition konnte den Entwurf nicht durchwinken und musste nachverhandeln. Am 07. September erklären nun SPD und CDU, dass alle strittigen Punkte ausgeräumt seien und ein tragfähiger Kompromiss erzielt wurde.

Bei jedem Kompromiss muss man davon ausgehen, dass nicht alle Forderungen erfüllt werden. Klare, zukunftsfähige gesetzliche Regelungen finden unsere volle Zustimmung. Ein Paradigmenwechsel zu Lasten der Rechte des einzelnen Wohnungseigentümers kann und darf es dabei aber nicht geben.

Das neue Wohnungseigentumsgesetz kann zum 1.11.2020 in Kraft treten, wenn es nach Anhörung und  Lesung (geplant am 16. + 17. September 2020) von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wird.

Lothar Blaschke

09.September 2020