Seit dem 1.August 2018 gilt die Berufszulassung für gewerbliche Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler mit dem Nachweis der

  • Erlaubniserteilung nach § 34c GewO (Nachweis persönlicher Zuverlässigkeit und geordneter Vermögensverhältnisse und einer  Berufshaftpflichtversicherung)
  • Fortbildung – Der erstmalige dreijährige Weiterbildungszeitraum umfasst die Kalenderjahre 2018 bis 2020 (1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020) im Umfang von 20 Stunden

Wohnungseigentümer aufgepasst!

Gewerbetreibende sind verpflichtet, ihren Eigentümergemeinschaften während der jeweiligen Vertragslaufzeit regelmäßig – ebenfalls spätestens zum 31. Januar eines jeden Kalenderjahres und erstmals zum 31. Januar 2020 – Angaben über die von ihnen im Vorjahr absolvierten Weiterbildungsmaßnahmen mitzuteilen. Achten Sie bei einem Verwalterwechsel auf den Nachweis der berufliche Qualifikationen.

Für gewerbliche Verwalter, die im Besitz eines Ausbildungsabschlusses als Immobilienkaufmann oder Immobilienkauffrau oder eines Weiterbildungsabschlusses als Geprüfter Immobilienfachwirt oder Geprüfte Immobilienfachwirtin sind,  beginnt die Pflicht zur Weiterbildung drei Jahre nach Erwerb des entsprechenden Abschlusses.

Selbstverwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft- Ist der Miteigentümer in der Verwalterfunktion gewerblich tätig?

Ein Gewerbe wird unterstellt, wenn die folgenden Kriterien vorliegen:

Selbstständigkeit (persönlich unabhängig)

Regelmäßigkeit (fortgesetzte, planmäßige und nachhaltige Ausübung)

Entgeltlichkeit (unmittelbarer oder mittelbarer Vorteil, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Tätigkeit)

Erlaubte Tätigkeit.

Übernimmt ein Miteigentümer die Verwaltertätigkeit für ein vereinbartes Entgelt läuft er in die Gefahr einer gewerblichen Tätigkeit.

Um ein Bußgeld zu vermeiden, sollte beim zuständigen Gewerbeamt angefragt werden. In jedem Fall sollte eine Vermögenschadensversicherung vorliegen, um vor etwaigen versehentlichen Pflichtverletzungen geschützt zu sein.

Die Fortbildungspflicht soll nach aktuellen Kenntnisstand auch mit neuem WE-Gesetz fortbestehen bleiben. Sie wird durch einen Sachkundenachweis ergänzt. Eigentümergemeinschaften können mit dem WEMoG ab 2023 einen zertifizierter Verwalter verlangen, der seine fachliche Ausbildung nachweist und sich regelmäßig nachweislich weiterbildet.

Lothar Blaschke