Eine neue Zeitrechnung für Wohnungseigentümer hat begonnen, das WEMoG tritt in Kraft. Es gilt keinen Tag zu versäumen, sich auf die neuen Vorgaben einzustellen. (Die Änderungen im Gesetz können Sie hier einsehen: BGBl 2020 Teil I Nr. 47).

Die neuen gesetzlichen Vorgaben sind keine Novellierung des bisherigen Gesetzes. Es handelt sich in der Tat um eine grundlegende Neufassung. Die Konsequenzen und Möglichkeiten werden selbst auf den zweiten Blick nicht voll umfänglich erkennbar. Der VDWE steht beratend zur Seite wenn es darum geht, Ihnen und Ihrer Eigentümergemeinschaft  erste konkrete Hinweise und Hilfestellungen zu geben.

Nutzen Sie unsere Kompetenz, unsere Erfahrungen- werden Sie Mitglied im Verbraucherschutzverein VDWE.

Neben einem Einführungsbeitrag zur geänderten Gesetzeslage wollen wir im Mitgliederbereich  mit den ersten Beiträgen “Was wurde geändert- was ist neu?” und  ” WEG Reform 2020- Hinweise für vermietende Eigentümer” das neue WEMoG  schrittweise  kommentieren und verständlich machen. Alle Beiträge sind chronologisch unter News- Das neue Wohnungseigentumsgesetz- einsehbar. Die Reihe wird fortgesetzt.

Lothar Blaschke

Vors. VDWE