Prüfungsverordnung für zertifizierte Verwalter (ZertVerwV)

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 84, ausgegeben zu Bonn am 16. Dezember 2021

Zur Angleichung des Verwalterniveaus wurde im Wohnungseigentumsgesetz parallel zur Fortbildungspflicht eine Zertifizierung der Verwalter im § 26a WEMoG eingeführt. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hatte dazu eine Rechtsverordnung zu erlassen, die nun vorliegt.

Demnach muss die Prüfung der Verwalter bei einer IHK abgelegt werden. Sie erfolgt schriftlich und mündlich vor einem Prüfungsausschuss, und darf bei Erfordernis beliebig oft wiederholt werden.

Prüfungsinhalte sind rechtliche, kaufmännische und technische Grundlagen sowie Grundkenntnisse im Bereich der Immobilienwirtschaft, die in 48 Themenfeldern in der Verordnung aufgelistet sind.

Von der Prüfungspflicht freigestellt sind u.a. Hochschulabsolventen mit immobilienwirtschaftlichen Schwerpunkt in der Studienrichtung und Immobilienfachwirte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung.

Verordnung-ueber-die-Pruefung-zum-zertifizierten-Verwalter.pdf