Wohnungseigentümer fordern praxisnahe, technisch ausgereifte und ideologiefreie Lösungen

Wenn eine deutsches Ministerium ein Regelwerk, wie das vorliegende Heizungs-Gesetz „65 Prozent erneuerbare Wärme“ vorstellt, sollte man in einem gesellschaftlich hoch entwickelten Land davon ausgehen können, dass alle Komponenten, die die Umsetzung beeinflussen, vorab untersucht und Lösungen angeboten werden.

Der Entwurf zur konzeptlosen Novellierung des GEG ist hingegen ein nicht hinnehmbares Experiment auf Kosten seiner Bürger und zum Scheitern verurteilt.

Völlig unberücksichtigt bleiben die Belange der Wohnungseigentümer. Neben den Eigenheimen und den 180.000 kommunalen Gebäuden (Wohnungen, Krankenhäuser, Verwaltungen, Schulen, Sporthallen), soll nach Willen des Gesetzgebers auch die Wärmeversorgung für Wohnungseigentumsanlagen auf 65 % erneuerbare Wärme umgestellt werden. Wer nicht an das Fernwärmenetz angeschlossen ist, muss zukünftig bei defekten Heizungen auf Hybridheizung umzustellen, egal wie ungeeignet und teuer die auch sein möge.

Es geht um unsere gesamten Ersparnisse, unabhängig davon, dass es weder ausreichend Fachberater, noch Wärmepumpen, Solarthermie Anlagen, Pufferspeicher und Handwerker gibt.

Wer kann das bezahlen?

Die begrenzten Kreditmöglichkeiten einer WEG sollten bekannt sein. Der Wohnungseigentümer, der die dann zu erwartende Sonderumlage nicht bedienen kann, verliert unweigerlich sein Sondereigentum. Die Zwangsversteigerung wird unumgänglich, dazu gibt es hinreichende Urteile in der Rechtsprechung.

Träume und ein 80-jähriger Miteigentümer, der möglicherweise die Hybridheizung verhindern könnte, werden das Weltklima nicht retten.