Anbau einer Markise nie ohne Zustimmung der Gemeinschaft
„Gestörter“ Miteigentümer klagt erfolgreich Kann man durch den Anbau einer Markise in einer Eigentumsanlage sich so gestört fühlen, dass man als Wohnungseigentümer und Nachbar die Beseitigung auf dem Klageweg einfordert? Neid, Missgunst, persönliche Differenzen [...weiter]