Dezember 2023-der Monat der Zäsur für Verwaltungen
Nach langem Zögern und Zaudern greifen im Dezember 2023 gleich zwei Rechtsgrundlagen, die die Grundlage für ein vergleichbares, akzeptables Qualitätsniveau der WEG-Verwaltungen schaffen sollen. Wohnimmobilienverwalter müssen auf Anfrage des Auftraggebers unverzüglich in Textform und [...weiter]