VDGN und VDWE fordern Bundestagsabgeordnete von Union und SPD auf, dem aktuellen Regierungsentwurf des Wohnungseigentumsgesetzes nicht zuzustimmen

Der Verein Deutscher Wohnungseigentümer (VDWE), Mitglied im VDGN, hat die Bundestagsabgeordneten von Union und SPD in einem Brief aufgefordert, der aktuellen Reform des Wohnungseigentumsgesetzes nicht zuzustimmen. Die Bundesregierung hatte diese Woche einen entsprechenden Entwurf verabschiedet. Das erklärten heute VDGN-Präsident Christian Gräff und VDWE-Vorsitzender Lothar Blaschke in Berlin.

Der aktuelle Entwurf für ein Wohnungseigentumsgesetz bedeute faktisch die Entmachtung der Wohnungseigentümer, sagten Gräff und Blaschke. So sollen die Verwaltungen per Gesetz Rechte bekommen, mit denen die bisher alleinige Entscheidungsbefugnis des Wohnungseigentümers ausgehebelt werde. Verwaltungen könnten danach zukünftig ohne Eigentümerbeschluss handeln und faktisch unbeschränkt Verträge für die Eigentümer abschließen. Wichtige Einsichts-, Auskunfts-und Kontrollrechte der Eigentümer würden beschnitten, der Eigentümerbeirat als Kontrollinstrument eingeschränkt.

Der Gesetzentwurf sehe ebenso eine unbeschränkte „Verfügungsmacht“ für Bauträger bei der Neuentstehung von Wohnungseigentum vor. Diese ermögliche auch eine Vertragsbindung von Dritten ohne Billigung der Eigentümer.  Das öffne unwirtschaftlichem Handeln und möglicherweise auch „Netzwerken“ ,die nicht von Eigentümern gewollt sind,Tür und Tor.

„Daher appellieren wir an die Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU und SPD, den Entwurf der Bundesregierung in wesentlichen Punkten überarbeiten zu lassen, orientiert an den Problemen und Interessen der Wohnungseigentümer. Dafür stehen wir für Gespräche zur Verfügung“, so Gräff und Blaschke abschließend.

Berlin 27.03.2020

Deutscher Bundestag
SPD – Fraktion


Sehr geehrter Herr Abgeordneter ….,

gerade in diesen Tagen stellen der Bundesrat und der Deutsche Bundestag unter Beweis, dass Deutschland auch unter Extrembedingungen als demokratischer Staat handlungsfähig ist und bleibt. Dafür auch an Sie persönlich unser Dank.
Unsere Aufgabe als einer der mitgliedstärksten Verbraucherverbände in unserem Land ist es aber darauf aufmerksam zu machen, dass eine übereilte Verabschiedung von Gesetzen, die nicht im Zusammenhang mit den Folgen der Pandemie stehen, Tatsachen mit weitreichenden und nicht gewollten Folgen schaffen können.
Das Bundeskabinett hat am 23.März 2020 den Gesetzentwurf zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes beschlossen. Leider sind dabei wesentliche Hinweise und Kritiken des  Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), des Vereins Deutscher Wohnungseigentümer (VDWE) sowie andererVerbraucherschutzverbände
unberücksichtigt geblieben. Das Gesetz aus dem Jahr 1951 ist dringend reformbedürftig, und der jetzt vorliegende Gesetzesentwurf beinhaltet viele vernünftige Ansätze für eine Anpassung an die heutigen Erfordernisse. Eine Reihe anderer geplanter Regelungen greift jedoch in unzulässiger Weise in die Eigentumsrechte des Wohnungseigentümers ein. So sollen die Verwaltungen per Gesetz Rechte bekommen, mit denen die bisher alleinige Entscheidungsbefugnis
des Wohnungseigentümers ausgehebelt wird. Wichtige Einsichts-, Auskunfts-und Kontrollrechte der Eigentümer werden hingegen beschnitten, der Eigentümerbeirat als Kontrollinstrument eingeschränkt.Verwaltungen sollen zukünftig ohne Eigentümerbeschluss handeln und faktisch unbeschränkt Verträge für die
Eigentümer abschließen können. Der Gesetzentwurf sieht ebenso eine unbeschränkte “Verfügungsmacht” für Bauträger bei der Neuentstehung von Wohnungseigentum vor. Diese ermöglicht auch eine Vertragsbindung
von Dritten ohne Billigung der Eigentümer.  Das öffnet unwirtschaftlichem Handeln und  möglicherweise auch “Netzwerken”, die nicht von Eigentümern gewollt, sind Tür und Tor.Details entnehmen Sie bitte unserer Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein neues Wohnungseigentumsgesetz sowie dem Gemeinsamen Positionspapier und dem Offenen Brief der Verbraucherverbände Bauherren-Schutzbund (BSB),
Verein Deutscher Wohnungseigentümer (VDWE), Verband Wohneigentümer (VWE) und Wohnen im Eigentum (WiE) an die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Frau Christine Lambrecht.

Bitte nehmen Sie nicht hin, dass auf diesem Weg die ursprüngliche Zielstellung und positive Ansätze der Gesetzesnovellierung konterkariert werden.
Für ein weiterführendes persönliches Gespräch stehen wir gern zur Verfügung

Mit freundlichen Grüßen

                            

Christian Gräff                                                   Lothar Blaschke
Präsident des VDGN                                         Vorsitzender des VDWE