Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen“ vorgelegt.

  • Wohneigentümerversammlungen sollen künftig rein virtuell stattfinden können. Nichts Neues, denn stimmen alle Eigentümer einer zukünftigen reinen Onlineversammlung zu, ist das nach geltendem Recht bereits jetzt möglich. Der Gesetzesentwurf sieht nun aber zur Beschlussfassung ein neues Abstimmungsverfahren vor. Ein Quorum von 75 Prozent der in der Wohnungseigentümerversammlung abgegebenen Stimmen soll ausreichend sein, solche reine Online-Veranstaltung zu beschließen. „Spricht sich in einer Wohnungseigentümerversammlung mindestens eine Dreiviertelmehrheit für reine Onlineversammlungen aus, ist das ein starkes Indiz dafür, dass in dieser Gemeinschaft die Präsenzversammlung nicht für das vorzugswürdige Versammlungsformat gehalten wird“, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Dr. Marco Buschmann, Bundesminister für Justiz, argumentiert mit Kosteneinsparungen für das mittelständische Wirtschaftsunternehmen Wohnungseigentumsverwaltung und dem Vorteil für die Kapitalanleger, denen damit die weite Anreise zu den Eigentümerversammlungen erspart bleibt. Auch wenn die Opposition in Person von Dr. Jan-Marco Luczak (CDU) davon spricht, dass die Rechte von Minderheiten gewahrt bleiben müssen, spricht er sich für den Gesetzesentwurf aus.

Es ist eine Befristung auf drei Jahre vorgesehen. Damit sollen Erwerber von Wohnungen nicht für unbestimmte Zeit an eine vor dem Erwerb erfolgte Beschlussfassung gebunden werden. Auch trage die Befristung der Tatsache Rechnung, dass sich die Haltung der zu virtuellen Versammlungen ändern kann.

  • Der Entwurf zur Stromerzeugung durch Steckersolargeräte sieht vor, den Katalog der privilegieren baulichen Veränderungen zu ergänzen, um die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte zu erweitern. Damit wird ein Gleichlauf der Regelung zur Stromerzeugung durch die sogenannten Balkonkraftwerke im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht hergestellt, heißt es.

Der Bundestag hat den Entwurf an die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen soll der Rechtsausschuss die Federführung übernehmen.