Unterlageneinsicht auf Gnaden der Verwaltung?
Urteil stärkt Eigentümer § 18 (4) Jeder Wohnungseigentümer kann [weiterlesen]
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Umfassendes Einsichtsrecht in die Verwaltungsunterlagen-Belegeinsicht kann nicht verweigert werden Welche Unterlagen darf der Eigentümer einsehen Als Wohnungseigentümer besteht gegenüber dem Verwalter das Recht, Einsicht in sämtliche Verwaltungsunterlagen zu nehmen. Davon umfasst sind Unterlagen über [weiterlesen]