Deutscher Bundestag-1. Lesung (18.01.2024) zur geplanten Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen“ vorgelegt. Wohneigentümerversammlungen sollen künftig rein virtuell stattfinden können. Nichts Neues, denn [...weiter]