“Grillmeister” ausgebremst
Bayern greift durch-Grillen auf der Terrasse nur noch nach Stundenplan erlaubt [...weiter]
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Kinderbetreuung-Wohnnutzung oder Teilgewerbe? Unabhängig von jeder Rechtsprechung (Einzelfallentscheidung!) besteht der Grundsatz, dass das Sondereigentum ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden darf. So sollte das auch in jeder Teilungserklärung verankert sein. Zu beachten sind Zusätze, die [...weiter]
Vereinfachtes Umlaufverfahren ermöglicht Mehrheitsbeschluss Der Gesetzgeber hat bei der Neufassung des Wohnungseigentumsgesetzes versucht, in die Zukunft zu schauen, ohne bewährte Prinzipien völlig aufzugeben. Es bleibt dabei, Belange der Gemeinschaft werden in der Eigentümerversammlung per [...weiter]