Legionellenprüfung
Vermietende Gebäudeeigentümer sind verpflichtet, bei Leitungswasser die Hygienevorschriften einzuhalten um Schadensersatzansprüche auszuschließen. Zur Legionellenprüfung ist demzufolge verpflichtet, wer ein Wohngebäude vermietet, dass mit einer zentralen Trinkwassererwärmungsanlage ausgestattet ist, die ein Speichervolumen von wenigstens 400 l [...weiter]