Verein Deutscher
Wohnungseigentümer e.V.
Wohnungseigentümer e.V.
Verein Deutscher
Wohnungs-eigentümer e.V.
Wohnungs-eigentümer e.V.
Aktuelle Rechtssprechung
Herr Richter, was spricht er?
Das Grundgesetz Artikel 13 gewährleistet den Schutz der Privatsphäre, die Unverletzlichkeit der Wohnung. Pro-Kopf-Wohnfläche in Deutschland betrug im Jahr 1965 22,3 Quadratmeter heute haben wir den Wert auf 46,5 Quadratmeter mehr als verdoppelt. Der Ausstattungsgrad ist nicht mehr vergleichbar. Wohnraum ist wertvoll und teuer geworden. Wer es sich finanziell leisten kann strebt nach Wohneigentum, um seine Privatsphäre noch wirkungsvoller schützen zu können.
„My home is my castle“ – ein sicherer Hort. Wenn, ja wenn da nicht die Nachbarn, die Gesetzte, die Pflichten wären.
„Es kann der Frömmste nicht in Frieden bleiben, wenn es dem bösen Nachbar nicht gefällt“ hat einst Friedrich Schiller im Wilhelm Tell so treffend festgestellt. Nicht selten sind es die gerade erst die in die „Kaste“ der Eigentümer Aufgestiegenen, die glauben, ihre erworbenen Eigentumsrechte genauestens zu kennen, und diese vor alle eigenen Pflichten stellen.
Jährliche Statistiken belegen, Rechtsanwälte und Gerichte haben gut zu tun mit der Rechtsprechung gemäß Wohnungseigentumsgesetz.
Jedes Urteil bewertet einen Einzelfall, aber insbesondere den BGH- Urteilen sollte man schon eine grundsätzliche Bedeutung beimessen. Deshalb an dieser Stelle aus dem letzten Jahr eine erste Auswahl von BGH- Urteilen zum Wohnungseigentum.
Solange das unzeitgemäße Gesetz nicht wieder auf die Füße gestellt wird, werden wir weiterhin mit einer Flut von Urteilen rechnen müssen.
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