Der Umlaufbeschluss

Vereinfachtes Umlaufverfahren ermöglicht Mehrheitsbeschluss Der Gesetzgeber hat bei der Neufassung des Wohnungseigentumsgesetzes versucht, in die Zukunft zu schauen, ohne bewährte Prinzipien völlig aufzugeben. Es bleibt dabei, Belange der Gemeinschaft werden in der Eigentümerversammlung per [...weiter]

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