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Ist ihr Verwalter (weiter)gebildet? Vorgeschriebener 3-jähriger Zyklus endete am 31.12.2020

Seit dem 1.August 2018 gilt die Berufszulassung für gewerbliche Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler mit dem Nachweis der Erlaubniserteilung nach § 34c GewO (Nachweis persönlicher Zuverlässigkeit und geordneter Vermögensverhältnisse und einer  Berufshaftpflichtversicherung) Fortbildung - Der erstmalige [...weiter]

Bundesrat Drucksache 610/17 – Gesetzbeschluss des Deutschen Bundestages

Zulassungspflicht für Wohnungsverwalter und Immobilienmakler - Weiterbildungspflicht ersetzt den geforderten Sachkundenachweis Eine Erlaubnispflicht wurde für Wohnungsverwalter und Immobilienmakler in die Gewerbeordnung aufgenommen. Der Wohnungsverwalter und seine mitwirkenden Personen müssen nach dem neuen Gesetz zukünftig eine [...weiter]

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