Zertifikat und Fortbildungsnachweis
Zertifizierter Verwalter (§ 26a WEMoG) Seit dem 01.12.2023 gehört zur ordnungsgemäßen Verwaltung die Bestellung eines zertifizierten Verwalters. Übergangsweise wurde eine Verwaltung, die am 01.12.2020 Verwalter einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer war, bis zum 01.06.2024 in [...weiter]