Verwalterforderungen immer an den Verband richten!
Anspruch auf Durchführung einer Versammlung richtet sich gegen den Verband und nicht mehr gegen den Verwalter Ansprüche, die sich bislang gegen den Verwalter richteten, sind nunmehr grundsätzlich gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft zu richten. Das Landgericht [...weiter]