Photovoltaikanlagen entzweien Eigentümergemeinschaften
"Balkonkraftwerk"-kein Anspruch auf Zustimmung der Eigentümergemeinschaft [weiterlesen]
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Kinderbetreuung-Wohnnutzung oder Teilgewerbe? Unabhängig von jeder Rechtsprechung (Einzelfallentscheidung!) besteht der Grundsatz, dass das Sondereigentum ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden darf. So sollte das auch in jeder Teilungserklärung verankert sein. Zu beachten sind Zusätze, die [weiterlesen]
Vereinfachtes Umlaufverfahren ermöglicht Mehrheitsbeschluss Der Gesetzgeber hat bei der Neufassung des Wohnungseigentumsgesetzes versucht, in die Zukunft zu schauen, ohne bewährte Prinzipien völlig aufzugeben. Es bleibt dabei, Belange der Gemeinschaft werden in der Eigentümerversammlung per [weiterlesen]
Zerstritten, zerrüttet, die Gemeinschaft existiert nur auf dem Papier Wohnungseigentum gibt es ausschließlich im Verbund in einer Gemeinschaft. Der übliche Weg-Eigentümerversammlung, Mehrheitsbeschlüsse, Wirtschaftsplan, stellt eine Zwei-Personen-Gemeinschaften vor hohe Hürden, wenn keine Einigung zu erzielen [weiterlesen]
Anspruch auf Durchführung einer Versammlung richtet sich gegen den Verband und nicht mehr gegen den Verwalter Ansprüche, die sich bislang gegen den Verwalter richteten, sind nunmehr grundsätzlich gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft zu richten. Das Landgericht [weiterlesen]
Ein holpriger Start des WEMoG mitten in der Corona-Pandemie Lothar Blaschke Verwalter- und Verbraucherschutzverbände, wie der VDWE, haben hart gerungen, um die jeweiligen Interessen ins neue Wohnungseigentumsgesetz (WEMoG) zu bringen. Sie konnten den Prozess [weiterlesen]
Gesetz schafft Erleichterungen und Erhöht das Risiko für inaktive Eigentümer Das seit dem 01.12.2020 geltende neue Wohnungseigentumsgesetz, jetzt Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG), hat nicht nur den Namen geändert. Viele Wohnungseigentümer werden vermutlich erstmals nach den immer [weiterlesen]
Eine neue Zeitrechnung für Wohnungseigentümer hat begonnen, das WEMoG ist in Kraft getreten. Es gilt keinen Tag zu versäumen, sich auf die neuen Vorgaben einzustellen. (Die Änderungen im Gesetz können Sie hier einsehen: BGBl 2020 [weiterlesen]
Eine neue Zeitrechnung für Wohnungseigentümer hat begonnen, das WEMoG tritt in Kraft. Es gilt keinen Tag zu versäumen, sich auf die neuen Vorgaben einzustellen. (Die Änderungen im Gesetz können Sie hier einsehen: BGBl 2020 [weiterlesen]
Werden Mieter durch das geänderte Wohnungseigentumsgesetz (WEMoG) benachteiligt? Rechte des Wohnungseigentümers erweitert Am 1. Dezember 2020 tritt das neue Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) in Kraft. Es gibt keinen Grund, dass die Mieterverbände entrüstet sind und von [weiterlesen]